Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980“ ist ausgeschlossen. 10.5 Erfüllungsort ist der Firmensitz von Lausitzwerbung Zittau. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist 02763 Zittau, sofern der Kunde „Unternehmer“ im Sinne des § 14 BGB ist. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Alle Lieferungen erfolgen aufgrund der vorstehenden Bedingungen. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind unwirksam. ACHTUNG: Für Kupfer, Transformatoren und Kabel sowie aus Kupfer gefertigte Anlagen, Schilder, Kunststoffe, Farben gelten Tagespreise, evtl. Mehrpreise werden zusätzlich in Rechnung gestellt.